Mitgliederversammlung (08.05.15)
ab 10 Uhr in der Hochschule f. Fernsehen u. Film, Bernd-Eichinger-Platz 1, Seminarraum 3
AG DOK-Brunch (10.05.15)
von 11.00-13.30 Uhr im Hansa-Garten Restaurant, Brienner Str. 39
Gäste des Festivals sind wie alle in München anwesenden AG DOK-Mitglieder herzlich eingeladen!
AG DOK-Podiumsdiskussion „Whistleblower und Dokumentarfilmer – eine riskante Allianz“ (10.05.15)
14.00-16 Uhr im AudiMax der der Hochschule f. Fernsehen u. Film, Bernd-Eichinger-Platz 1
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BAKUR
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Die türkische Regierung streicht einen Film über die PKK aus dem Programm - aus Solidarität lassen Regie-Kollegen den Wettbewerb platzen:
Nach einer Intervention des türkischen Kulturministeriums hat das Internationale Filmfestival Istanbul kurzfristig die Premiere des Wettbewerbsbeitrags BAKUR („Norden“) abgesagt; offizieller Grund ist eine fehlende Registrierungsbescheinigung. Da der Dokumentarfilm von Cayan Demirel und Ertugul Mavioglu den Alltag von PKK-Kämpfern in Nordkurdistan zeigt,...
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Zensurvorwurf sprengt Filmfestival in Istanbul
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BAKUR
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Die türkische Regierung streicht einen Film über die PKK aus dem Programm - aus Solidarität lassen Regie-Kollegen den Wettbewerb platzen:
Nach einer Intervention des türkischen Kulturministeriums hat das Internationale Filmfestival Istanbul kurzfristig die Premiere des Wettbewerbsbeitrags BAKUR („Norden“) abgesagt; offizieller Grund ist eine fehlende Registrierungsbescheinigung. Da der Dokumentarfilm von Cayan Demirel und Ertugul Mavioglu den Alltag von PKK-Kämpfern in Nordkurdistan zeigt, und andere Filme ohne Zertifizierung im Festival gezeigt werden konnten, sprechen Kritiker von Zensur. Der Vorgang hat eine große Solidarisierungswelle ausgelöst: Dutzende RegiekollegInnen haben ihre Filme aus dem Festival zurückgezogen, Jurymitglieder ihre Arbeit niedergelegt. Der Wettbewerb und die Abschlussveranstaltung wurden durch die Festivalleitung abgesagt.
Rund hundert Filmemacher, darunter Nuri Bilge Ceylan, der Gewinner der Goldenen Palme von Cannes, protestierten in einem Offenen Brief gegen die Einmischung des Kulturministeriums: "We, the undersigned filmmakers, oppose the imposition of these registration certificates as a tool of censorship. We do not accept the requirement of these certificates for domestic productions, especially as they are not required for foreign films. We consider this to be a form of oppression and censorship."
Bereits 2007 wurde ein Film von Cayan Demirel mit einem Aufführungsverbot belegt: „38“ behandelte das Massaker von Dersim, bei dem türkische Regierungstruppen im Jahr 1938 mehrere tausend Menschen töteten. Auch in diesem Fall gaben die Behörden das Fehlen von Bescheinigungen als Grund an.
der Trailer von „Bakur“ ist online
mehr Hintergrundinfos gibt es in einem englischen Artikel bei fipresci.org, dem Verband der FilmkritikerInnen: mehr
Nach einer Intervention des türkischen Kulturministeriums hat das Internationale Filmfestival Istanbul kurzfristig die Premiere des Wettbewerbsbeitrags BAKUR („Norden“) abgesagt; offizieller Grund ist eine fehlende Registrierungsbescheinigung. Da der Dokumentarfilm von Cayan Demirel und Ertugul Mavioglu den Alltag von PKK-Kämpfern in Nordkurdistan zeigt, und andere Filme ohne Zertifizierung im Festival gezeigt werden konnten, sprechen Kritiker von Zensur. Der Vorgang hat eine große Solidarisierungswelle ausgelöst: Dutzende RegiekollegInnen haben ihre Filme aus dem Festival zurückgezogen, Jurymitglieder ihre Arbeit niedergelegt. Der Wettbewerb und die Abschlussveranstaltung wurden durch die Festivalleitung abgesagt.
Rund hundert Filmemacher, darunter Nuri Bilge Ceylan, der Gewinner der Goldenen Palme von Cannes, protestierten in einem Offenen Brief gegen die Einmischung des Kulturministeriums: "We, the undersigned filmmakers, oppose the imposition of these registration certificates as a tool of censorship. We do not accept the requirement of these certificates for domestic productions, especially as they are not required for foreign films. We consider this to be a form of oppression and censorship."
Bereits 2007 wurde ein Film von Cayan Demirel mit einem Aufführungsverbot belegt: „38“ behandelte das Massaker von Dersim, bei dem türkische Regierungstruppen im Jahr 1938 mehrere tausend Menschen töteten. Auch in diesem Fall gaben die Behörden das Fehlen von Bescheinigungen als Grund an.
der Trailer von „Bakur“ ist online
mehr Hintergrundinfos gibt es in einem englischen Artikel bei fipresci.org, dem Verband der FilmkritikerInnen: mehr
Presseerklärung
Die unvergütete Nutzung von Inhalten in öffentlich-rechtlichen Mediatheken verhindert Wertschöpfung und schwächt die Leistungsfähigkeit der Produzenten, Urheber und ausübenden Künstler entscheidend. Seit der Umstellung der einstigen GEZ-Gebühr auf den geräteunabhängigen Haushaltsbeitrag mehren sich bei ARD und ZDF, aber auch in Politik und Öffentlichkeit die Stimmen, die eine Ausweitung oder gar komplette Abschaffung der bisherigen 7-Tage-Regelung fordern.
Dazu erklären AG Animationsfilm,...
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Verbände fordern faire Mediathekenvergütung
Presseerklärung
Die unvergütete Nutzung von Inhalten in öffentlich-rechtlichen Mediatheken verhindert Wertschöpfung und schwächt die Leistungsfähigkeit der Produzenten, Urheber und ausübenden Künstler entscheidend. Seit der Umstellung der einstigen GEZ-Gebühr auf den geräteunabhängigen Haushaltsbeitrag mehren sich bei ARD und ZDF, aber auch in Politik und Öffentlichkeit die Stimmen, die eine Ausweitung oder gar komplette Abschaffung der bisherigen 7-Tage-Regelung fordern.
Dazu erklären AG Animationsfilm, AG DOK, Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen, Bundesverband Regie BVR, Bundesverband Schauspiel BFFS, Deutsche Akademie für Fernsehen, Filmbüro NW, Film und Medienverband NRW, Verband Deutscher Drehbuchautoren VDD sowie Verband Deutscher Filmproduzenten:
„Schon für die bisherige Nutzung der Auftrags- und Koproduktionen in den Mediatheken von ARD und ZDF werden die Produzenten, Urheber und Schauspieler nicht angemessen vergütet. Jede weitere Ausdehnung der zulässigen Verweildauern verschärft dieses Missverhältnis.
Mit jedem Tag, an dem Filme und Serien, Dokumentationen und Unterhaltungsprogramme in öffentlich-rechtlichen Mediatheken kostenlos zugänglich sind, vermindern sich mögliche Einnahmen aus einer Auswertung über kommerzielle Video-on-Demand-Plattformen oder aus DVD-Verkäufen. Eine Wertschöpfung im Online-Bereich wird verhindert und damit die Leistungsfähigkeit der Produzenten, der Urheber und der ausübenden Künstler weiter entscheidend geschwächt.“
In diesem Zusammenhang begrüßen die Verbände ausdrücklich die Anfang März von Ruth Hieronymi, Vorsitzende des WDR-Rundfunkrates, in „Blickpunkt: Film“ geäußerte Warnung davor, die bisherigen Fristen vorschnell zu öffnen, solange nicht die Frage der angemessenen Vergütung von Produzenten und Urhebern geklärt ist.
Um dieses Ziel jetzt schnellstmöglich zu erreichen, schlagen die Verbände vor, bereits im nächsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag verbindlich zu verankern, dass für ARD und ZDF ein ausreichender, bisher nicht vorgesehener Etatposten „Lizenzkosten nicht-lineare Verbreitung“ geschaffen wird, der bei der KEF anzumelden ist und von dieser anerkannt werden sollte.
Eine solche Maßnahme ist nicht nur sinnvoll, um zumindest in diesem zukunftsweisenden Bereich endlich eine angemessene Vergütung von Produzenten und Urhebern herbeizuführen, sondern auch zwingend erforderlich, um die Unterfinanzierung vieler Projekte wenigstens teilweise abzumildern. Angesichts der durch die Umstellung der Rundfunkgebühren auf den Haushaltsbeitrag resultierenden Einnahmeüberschüsse ist diese Maßgabe selbst in Zeiten von der Politik propagierter Beitragsstabilität auch durchaus realisierbar, ohne dass dafür Einsparungen an anderer Stelle in den Programmetats vorgenommen werden.
14. April 2015
AG Animationsfilm
Katharinenstraße 17, 04109 Leipzig
info@ag-animationsfilm.de
AG DOK – Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm
Schweizer Straße 6, 60594 Frankfurt am Main
agdok@agdok.de
Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen
Kronenstraße 3, 10117 Berlin
info@produzentenallianz.de
Bundesverband Regie BVR
Augsburger Straße 33, 10789 Berlin
info@regieverband.de
Bundesverband Schauspiel BFFS
Kurfürstenstraße 130, 10785 Berlin
info@bffs.de
Deutsche Akademie für Fernsehen
Wallrafplatz 9, 50667 Köln
info@deutscheakademiefuerfernsehen.de
Filmbüro NW
Im MediaPark 7, 50670 Köln
info@filmbuero-nw.de
Film und Medienverband NRW
Kaiser-Wilhelm-Ring 27–29, 50672 Köln
info@filmundmedienverbandnrw.de
Verband Deutscher Drehbuchautoren VDD
Charlottenstraße 95, 10969 Berlin
info@drehbuchautoren.de
Verband Deutscher Filmproduzenten
Ismaninger Straße 45, 81675 München
mail@filmproduzentenverband.de
Dazu erklären AG Animationsfilm, AG DOK, Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen, Bundesverband Regie BVR, Bundesverband Schauspiel BFFS, Deutsche Akademie für Fernsehen, Filmbüro NW, Film und Medienverband NRW, Verband Deutscher Drehbuchautoren VDD sowie Verband Deutscher Filmproduzenten:
„Schon für die bisherige Nutzung der Auftrags- und Koproduktionen in den Mediatheken von ARD und ZDF werden die Produzenten, Urheber und Schauspieler nicht angemessen vergütet. Jede weitere Ausdehnung der zulässigen Verweildauern verschärft dieses Missverhältnis.
Mit jedem Tag, an dem Filme und Serien, Dokumentationen und Unterhaltungsprogramme in öffentlich-rechtlichen Mediatheken kostenlos zugänglich sind, vermindern sich mögliche Einnahmen aus einer Auswertung über kommerzielle Video-on-Demand-Plattformen oder aus DVD-Verkäufen. Eine Wertschöpfung im Online-Bereich wird verhindert und damit die Leistungsfähigkeit der Produzenten, der Urheber und der ausübenden Künstler weiter entscheidend geschwächt.“
In diesem Zusammenhang begrüßen die Verbände ausdrücklich die Anfang März von Ruth Hieronymi, Vorsitzende des WDR-Rundfunkrates, in „Blickpunkt: Film“ geäußerte Warnung davor, die bisherigen Fristen vorschnell zu öffnen, solange nicht die Frage der angemessenen Vergütung von Produzenten und Urhebern geklärt ist.
Um dieses Ziel jetzt schnellstmöglich zu erreichen, schlagen die Verbände vor, bereits im nächsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag verbindlich zu verankern, dass für ARD und ZDF ein ausreichender, bisher nicht vorgesehener Etatposten „Lizenzkosten nicht-lineare Verbreitung“ geschaffen wird, der bei der KEF anzumelden ist und von dieser anerkannt werden sollte.
Eine solche Maßnahme ist nicht nur sinnvoll, um zumindest in diesem zukunftsweisenden Bereich endlich eine angemessene Vergütung von Produzenten und Urhebern herbeizuführen, sondern auch zwingend erforderlich, um die Unterfinanzierung vieler Projekte wenigstens teilweise abzumildern. Angesichts der durch die Umstellung der Rundfunkgebühren auf den Haushaltsbeitrag resultierenden Einnahmeüberschüsse ist diese Maßgabe selbst in Zeiten von der Politik propagierter Beitragsstabilität auch durchaus realisierbar, ohne dass dafür Einsparungen an anderer Stelle in den Programmetats vorgenommen werden.
14. April 2015
AG Animationsfilm
Katharinenstraße 17, 04109 Leipzig
info@ag-animationsfilm.de
AG DOK – Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm
Schweizer Straße 6, 60594 Frankfurt am Main
agdok@agdok.de
Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen
Kronenstraße 3, 10117 Berlin
info@produzentenallianz.de
Bundesverband Regie BVR
Augsburger Straße 33, 10789 Berlin
info@regieverband.de
Bundesverband Schauspiel BFFS
Kurfürstenstraße 130, 10785 Berlin
info@bffs.de
Deutsche Akademie für Fernsehen
Wallrafplatz 9, 50667 Köln
info@deutscheakademiefuerfernsehen.de
Filmbüro NW
Im MediaPark 7, 50670 Köln
info@filmbuero-nw.de
Film und Medienverband NRW
Kaiser-Wilhelm-Ring 27–29, 50672 Köln
info@filmundmedienverbandnrw.de
Verband Deutscher Drehbuchautoren VDD
Charlottenstraße 95, 10969 Berlin
info@drehbuchautoren.de
Verband Deutscher Filmproduzenten
Ismaninger Straße 45, 81675 München
mail@filmproduzentenverband.de
AG DOK mahnt andere Prioritäten im Umgang mit dem audiovisuellen Erbe an
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Die AG Dokumentarfilm schlägt Alarm: „Unser Filmerbe braucht uns – jetzt!“ ist eine Broschüre betitelt, die der Dokumentarfilmverband zusammen mit der Fachzeitschrift „Film- und AV-Kameramann“ herausgegeben hat. Das Heft umfasst vor allem vier kritische Texte, in denen AG DOK-Mitglied Prof. Helmut Herbst als Filmemacher und Filmtheoretiker in den letzten Jahren auf die Misere des Umgangs mit unserem audiovisuellen Vermächtnis aufmerksam gemacht hat – darunter auch seinen von mehr als...
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500 Filme sind zu wenig!
AG DOK mahnt andere Prioritäten im Umgang mit dem audiovisuellen Erbe an
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Die AG Dokumentarfilm schlägt Alarm: „Unser Filmerbe braucht uns – jetzt!“ ist eine Broschüre betitelt, die der Dokumentarfilmverband zusammen mit der Fachzeitschrift „Film- und AV-Kameramann“ herausgegeben hat. Das Heft umfasst vor allem vier kritische Texte, in denen AG DOK-Mitglied Prof. Helmut Herbst als Filmemacher und Filmtheoretiker in den letzten Jahren auf die Misere des Umgangs mit unserem audiovisuellen Vermächtnis aufmerksam gemacht hat – darunter auch seinen von mehr als 6000 Personen unterzeichneten Aufruf zur Rettung des Filmerbes. Ergänzt werden seine Ausführungen durch ein einordnendes Vorwort der AG DOK sowie durch ein Glossar, das die wichtigsten Fachbegriffe in Zusammenhang mit Archivrettung und Digitalisierung erklärt.
Der Umgang mit der audiovisuellen Überlieferung in Deutschland bietet aus Sicht der AG DOK in der Tat Grund zur Sorge. Denn während unser Nachbarland Frankreich für die kommenden sechs Jahre ein Sofortprogramm von 400 Millionen Euro zur Rettung des nationalen Filmerbes bereitstellt, hat der deutsche Bundestag dem Finanzminister für dieses Jahr gerade einmal eine Million für diesen Zweck abgerungen. Eine weitere Million stellt die Filmförderungsanstalt FFA zur Verfügung - und das war´s dann auch schon.
Nun sind die deutschen Maßstäbe allerdings auch recht bescheiden. Offenbar kommt es hierzulande gar nicht darauf an, die beeindruckende inhaltliche und künstlerische Breite und Vielfalt der audiovisuellen Überlieferung zu bewahren, sondern man begnügt sich damit, nach filmwissenschaftlichen Auswahlkriterien einzelne Exemplare aufzuspießen und im Setzkasten eines überschaubaren filmgeschichtlichen Panoptikums zur Schau zu stellen. Rund 500 Filme aus 120 Jahren deutscher Filmgeschichte hat der Verbund der vier größten deutschen Filmarchive für wert befunden, in die digitale Zukunft hinein gerettet zu werden. Das wären also gerade einmal vier Filme pro Jahrgang. Die Archive nennen das eine Auswahl nach dem „Arche Noah-Prinzip“: laut biblischer Überlieferung durften ja bekanntlich auch nur zwei Exemplare jeder Spezies auf die rettende Arche – der Rest war zum Ertrinken verurteilt. Auf die Welt des analogen Films übertragen heißt das: zum Verschimmeln, zum Zerfallen, zum Vergammeln.
Natürlich zwingen die bescheidenen Mittel, die Deutschland zur Rettung seines audio-visuellen Erbes übrig hat, zur Prioritätensetzung. Aber wo und wie diese Prioritäten gesetzt werden, kann die AG DOK nicht akzeptieren. Denn die Sicherung des audiovisuellen Erbes spielt für Dokumentarfilmschaffende eine ganz entscheidende Rolle – sind sie doch aus ganz unterschiedlichen Blickwinkeln davon betroffen: als Nutzer historischer Filmmaterialien, die sie für ihre Eigen-Produktionen nutzen, ebenso wie als Produzenten, die in ihrem Berufsleben oftmals selbst zeitgeschichtlich bedeutsame Aufnahmen erstellt haben. Vieles davon droht nun verloren zu gehen.
Die AG DOK begnügt sich deshalb nicht damit, die momentane Situation zu kritisieren. Der Verband wird Kulturstaatsministerin Prof. Monika Grütters ein Projekt vorschlagen, das neben dem Digitalisierungs-Programm der Groß-Archive auch einen anderen, mehr auf die Sicherung zeitgeschichtlich bedeutsamer Materialien fokussierten Ansatz verfolgt. Es geht – vereinfacht gesagt – darum, bedrohtes Material dort abzuholen, wo es unter teilweise verheerenden Bedingungen auf Dachböden oder in Kellern gelagert ist. Denn einer wissenschaftlichen Bestandsaufnahme zufolge gibt es in Deutschland ungefähr 1000 verschiedene Orte, an denen filmhistorisch bedeutsame Archivalien aufbewahrt werden.
Bereits im Sommer 2014 hat die AG DOK mit der spektakulären Rettung von mehr als 16.000 Filmbüchsen aus dem Bestand eines früheren Berliner Kopierwerks bewiesen, dass sie das Thema nicht nur theoretisch angeht. Mit finanzieller Unterstützung der Verwertungsgesellschaften GÜFA und VG Bild-Kunst konnte der Verband inzwischen damit beginnen, die dort gesicherten Filmbestände zu inventarisieren und in reguläre Archivbestände zu überführen.
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Der Umgang mit der audiovisuellen Überlieferung in Deutschland bietet aus Sicht der AG DOK in der Tat Grund zur Sorge. Denn während unser Nachbarland Frankreich für die kommenden sechs Jahre ein Sofortprogramm von 400 Millionen Euro zur Rettung des nationalen Filmerbes bereitstellt, hat der deutsche Bundestag dem Finanzminister für dieses Jahr gerade einmal eine Million für diesen Zweck abgerungen. Eine weitere Million stellt die Filmförderungsanstalt FFA zur Verfügung - und das war´s dann auch schon.
Nun sind die deutschen Maßstäbe allerdings auch recht bescheiden. Offenbar kommt es hierzulande gar nicht darauf an, die beeindruckende inhaltliche und künstlerische Breite und Vielfalt der audiovisuellen Überlieferung zu bewahren, sondern man begnügt sich damit, nach filmwissenschaftlichen Auswahlkriterien einzelne Exemplare aufzuspießen und im Setzkasten eines überschaubaren filmgeschichtlichen Panoptikums zur Schau zu stellen. Rund 500 Filme aus 120 Jahren deutscher Filmgeschichte hat der Verbund der vier größten deutschen Filmarchive für wert befunden, in die digitale Zukunft hinein gerettet zu werden. Das wären also gerade einmal vier Filme pro Jahrgang. Die Archive nennen das eine Auswahl nach dem „Arche Noah-Prinzip“: laut biblischer Überlieferung durften ja bekanntlich auch nur zwei Exemplare jeder Spezies auf die rettende Arche – der Rest war zum Ertrinken verurteilt. Auf die Welt des analogen Films übertragen heißt das: zum Verschimmeln, zum Zerfallen, zum Vergammeln.
Natürlich zwingen die bescheidenen Mittel, die Deutschland zur Rettung seines audio-visuellen Erbes übrig hat, zur Prioritätensetzung. Aber wo und wie diese Prioritäten gesetzt werden, kann die AG DOK nicht akzeptieren. Denn die Sicherung des audiovisuellen Erbes spielt für Dokumentarfilmschaffende eine ganz entscheidende Rolle – sind sie doch aus ganz unterschiedlichen Blickwinkeln davon betroffen: als Nutzer historischer Filmmaterialien, die sie für ihre Eigen-Produktionen nutzen, ebenso wie als Produzenten, die in ihrem Berufsleben oftmals selbst zeitgeschichtlich bedeutsame Aufnahmen erstellt haben. Vieles davon droht nun verloren zu gehen.
Die AG DOK begnügt sich deshalb nicht damit, die momentane Situation zu kritisieren. Der Verband wird Kulturstaatsministerin Prof. Monika Grütters ein Projekt vorschlagen, das neben dem Digitalisierungs-Programm der Groß-Archive auch einen anderen, mehr auf die Sicherung zeitgeschichtlich bedeutsamer Materialien fokussierten Ansatz verfolgt. Es geht – vereinfacht gesagt – darum, bedrohtes Material dort abzuholen, wo es unter teilweise verheerenden Bedingungen auf Dachböden oder in Kellern gelagert ist. Denn einer wissenschaftlichen Bestandsaufnahme zufolge gibt es in Deutschland ungefähr 1000 verschiedene Orte, an denen filmhistorisch bedeutsame Archivalien aufbewahrt werden.
Bereits im Sommer 2014 hat die AG DOK mit der spektakulären Rettung von mehr als 16.000 Filmbüchsen aus dem Bestand eines früheren Berliner Kopierwerks bewiesen, dass sie das Thema nicht nur theoretisch angeht. Mit finanzieller Unterstützung der Verwertungsgesellschaften GÜFA und VG Bild-Kunst konnte der Verband inzwischen damit beginnen, die dort gesicherten Filmbestände zu inventarisieren und in reguläre Archivbestände zu überführen.
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